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Elbe Akustik

Partner aller Krankenkassen

Hörgeräte und Krankenkasse: so läuft die Abrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, gesetzlich wie privat, unkompliziert und transparent. Sie sehen vorher, was die Kasse zahlt und was Sie zahlen.

So läuft es ab

  1. Verordnung vom HNO

    Sie brauchen die Verordnung Ihrer HNO-Ärztin oder Ihres HNO-Arztes, den Rest erledigen wir.

  2. Kostenloser Hörtest und Probetragen

    Beim kostenlosen Hörtest stellen wir zwei Geräte auf Ihr Gehör ein, und Sie tragen sie im Alltag zur Probe.

  3. Der Zuschuss der Kasse

    Ihre Krankenkasse zahlt einen festen Zuschuss je Ohr, den Festbetrag.

  4. Direkte Abrechnung

    Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

Gesetzlich versichert

Für mehr Technik, als der Festbetrag deckt, kommt ein Eigenanteil hinzu, im Abo als Monatsbetrag, beim Kauf einmalig. Gerätepreise nennen wir im persönlichen Gespräch, gerechnet mit dem Festbetrag Ihrer Krankenkasse und Ihrer Zuzahlung.

Privat versichert

Wir erstellen Ihnen einen transparenten Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung und beraten Sie zu allen Erstattungsfragen, persönlich in der Filiale. Wie viel Ihr Tarif erstattet, klären wir am besten vor dem Probetragen, dann gibt es später keine Überraschung.

Neue Hörgeräte nach etwa sechs Jahren

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der Regel nach etwa sechs Jahren erneut den Festbetrag für neue Hörgeräte. Hat sich Ihr Gehör deutlich verändert, kann es auch früher so weit sein.

Mehr zur Folgeversorgung

Fragen zur Kasse?

Sprechen Sie uns an, persönlich in einer unserer fünf Filialen oder beim kostenlosen Hörtest.

Kostenlosen Hörtest buchen

Wählen Sie die Filiale, die für Sie am besten liegt, online in wenigen Klicks.

Eine Frage zu Werbung und Bewertungen

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