Partner aller Krankenkassen
Hörgeräte und Krankenkasse: so läuft die Abrechnung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, gesetzlich wie privat, unkompliziert und transparent. Sie sehen vorher, was die Kasse zahlt und was Sie zahlen.
So läuft es ab
Verordnung vom HNO
Sie brauchen die Verordnung Ihrer HNO-Ärztin oder Ihres HNO-Arztes, den Rest erledigen wir.
Kostenloser Hörtest und Probetragen
Beim kostenlosen Hörtest stellen wir zwei Geräte auf Ihr Gehör ein, und Sie tragen sie im Alltag zur Probe.
Der Zuschuss der Kasse
Ihre Krankenkasse zahlt einen festen Zuschuss je Ohr, den Festbetrag.
Direkte Abrechnung
Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Gesetzlich versichert
Für mehr Technik, als der Festbetrag deckt, kommt ein Eigenanteil hinzu, im Abo als Monatsbetrag, beim Kauf einmalig. Gerätepreise nennen wir im persönlichen Gespräch, gerechnet mit dem Festbetrag Ihrer Krankenkasse und Ihrer Zuzahlung.
Privat versichert
Wir erstellen Ihnen einen transparenten Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung und beraten Sie zu allen Erstattungsfragen, persönlich in der Filiale. Wie viel Ihr Tarif erstattet, klären wir am besten vor dem Probetragen, dann gibt es später keine Überraschung.
Neue Hörgeräte nach etwa sechs Jahren
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der Regel nach etwa sechs Jahren erneut den Festbetrag für neue Hörgeräte. Hat sich Ihr Gehör deutlich verändert, kann es auch früher so weit sein.
Mehr zur FolgeversorgungFragen zur Kasse?
Sprechen Sie uns an, persönlich in einer unserer fünf Filialen oder beim kostenlosen Hörtest.
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