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Folgeversorgung

Zeit für neue Hörgeräte?

Hörgeräte nutzen sich ab, und die Technik entwickelt sich weiter. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der Regel nach etwa sechs Jahren erneut einen Zuschuss für neue Geräte. Beim kostenlosen Hörtest prüfen wir mit Ihnen, ob es so weit ist.

  • Kostenloser Hörtest, ca. 15 Minuten, unverbindlich
  • Neue Hörgeräte kostenlos probetragen, auch zu Hause
  • Partner aller Krankenkassen
  • Auch wenn Sie bisher woanders versorgt wurden
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Wann gibt es neue Hörgeräte?

Drei Dinge entscheiden, ob eine neue Versorgung ansteht.

  • Nach etwa sechs Jahren

    Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der Regel nach etwa sechs Jahren erneut den Festbetrag für neue Hörgeräte. Hat sich Ihr Gehör deutlich verändert, kann es auch früher so weit sein.

  • Wenn Ihre Geräte nachlassen

    Der Akku hält kürzer, die Geräte pfeifen, Sprache klingt undeutlich: Oft liegt es an der Technik, manchmal am Gehör. Beides klären wir beim Hörtest.

  • Mit Verordnung

    Für den Kassenzuschuss brauchen Sie eine Verordnung Ihrer HNO-Ärztin oder Ihres HNO-Arztes. Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir.

Von einem anderen Hörakustiker wechseln

Für Ihre neuen Hörgeräte können Sie frei wählen, zu welchem Hörakustiker Sie gehen. Bringen Sie Ihre bisherigen Geräte und, falls vorhanden, Ihren letzten Hörtest mit. Alles Weitere klären wir, auch mit Ihrer Krankenkasse.

  • Wir messen Ihr Gehör neu, statt alte Werte zu übernehmen
  • Ihre bisherigen Geräte prüfen und reinigen wir auch, wenn sie nicht von uns sind
  • Neue Hörgeräte tragen Sie kostenlos zur Probe, bevor Sie sich entscheiden

Oder: alle drei Jahre aktuelle Technik im Abo

Im Abo tragen Sie Ihre Hörgeräte 36 Monate. Danach bekommen Sie Geräte mit der aktuellen Technik. Wartung, Reparaturen und Batterien oder Akku sind im Abo enthalten, der Zuschuss Ihrer Krankenkasse wird angerechnet. Ob Abo oder Kauf besser zu Ihnen passt, besprechen wir beim Termin.

So läuft Ihre neue Versorgung ab

  1. 1

    Termin buchen

    Filiale wählen, Uhrzeit wählen, fertig. Oder Sie rufen uns an.

  2. 2

    Hörtest und Beratung

    Wir messen Ihr Gehör, schauen uns Ihre bisherigen Geräte an und erklären Ihnen das Ergebnis sofort.

  3. 3

    Neue Hörgeräte probetragen

    Sie tragen neue Hörgeräte kostenlos zur Probe, auch zu Hause. Erst danach entscheiden Sie, unverbindlich.

Häufige Fragen

Zu Krankenkasse, Verordnung und Abo.

Was zahlt die Krankenkasse?

Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Kasse einen festen Zuschuss je Ohr, den sogenannten Festbetrag. Das ist kein Komplettpreis: Der Zuschuss deckt eine einfache Versorgung samt Anpassung und Nachsorge. Wer mehr Technik möchte, zahlt die Differenz als Eigenanteil selbst. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab und besprechen Ihren Eigenanteil vorher mit Ihnen.

Brauche ich eine Verordnung vom HNO-Arzt?

Für den Zuschuss Ihrer Krankenkasse ja: Sie brauchen eine ärztliche Verordnung, in der Regel von Ihrer HNO-Ärztin oder Ihrem HNO-Arzt. Den Hörtest bei uns können Sie jederzeit ohne Verordnung machen, dann wissen Sie schon vor dem Arzttermin, wie gut Sie hören.

Ich bin privat versichert. Wie läuft das?

Wir erstellen Ihnen einen transparenten Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab. Zu allen Erstattungsfragen beraten wir Sie gern persönlich in der Filiale.

Abo oder Kauf: Was ist der Unterschied?

Sie haben die Wahl. Im Abo zahlen Sie einen festen Monatsbetrag, darin sind Wartung, Reparaturen, Batterien oder Akku und ein Verlustschutz enthalten. Beim Kauf zahlen Sie einmal, Anpassung, Nachsorge und Herstellergarantie sind dabei. Der Zuschuss Ihrer Krankenkasse wird in beiden Fällen angerechnet.

Prüfen wir, ob es Zeit ist

Der Hörtest ist kostenlos und dauert ca. 15 Minuten. Bringen Sie Ihre bisherigen Hörgeräte gern mit.

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