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Hörgesundheit

Hörgeräte Zuzahlung 2026: Festbetrag, 10 € und Eigenanteil erklärt

Von Elbe Akustik Team · Lesezeit ca. 3 Minuten · 15. September 2026

Hörgeräte Zuzahlung 2026: Festbetrag, 10 € und Eigenanteil erklärt

Kurz gesagt

Drei Begriffe werden ständig verwechselt: Der Festbetrag ist das, was die gesetzliche Kasse je Ohr zahlt. Die gesetzliche Zuzahlung sind 10 € je Hörgerät, die fast jeder zahlt. Der Eigenanteil ist die Differenz, wenn Sie mehr Technik wählen, als der Festbetrag deckt. Ohne Eigenanteil geht es, mit besserer Technik kostet es im Abo ab 34 € je Ohr und Monat. Stand 2026.

Die 10 € Zuzahlung

Für jedes Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Versicherte eine Zuzahlung: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 €. Bei Hörgeräten sind das in der Praxis 10 € je Gerät, also 20 € für beide Ohren. Diese Zuzahlung fällt auch bei einem Gerät ohne Eigenanteil an.

Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt sie nicht. Die Befreiung bekommen Sie bei Ihrer Kasse, wenn Ihre Zuzahlungen in einem Jahr zwei Prozent Ihres Bruttoeinkommens übersteigen, bei chronisch Kranken ein Prozent. Bringen Sie den Befreiungsausweis mit, dann buchen wir die 10 € gar nicht erst.

Hörgeräte ohne Eigenanteil

Ja, die gibt es, und zwar in jeder unserer Filialen. Der Festbetrag der Kasse deckt ein digitales Hörgerät mit mehreren Frequenzkanälen, Störgeräuschunterdrückung und Rückkopplungsschutz, samt Anpassung und Nachsorge. Wir sind verpflichtet, Ihnen mindestens ein solches Gerät anzubieten, und wir tun das gern, denn für ruhige Hörsituationen reicht es vielen Menschen.

Was diese Geräte nicht haben: Automatik für mehrere Hörsituationen, Bluetooth zum Handy, Akku. Ob Ihnen das fehlt, merken Sie beim Probetragen, nicht im Prospekt.

Der Eigenanteil bei mehr Technik

Wer im Restaurant, im Verein oder im Beruf besser verstehen möchte, wählt eine höhere Technikklasse. Die Kasse zahlt trotzdem ihren Festbetrag; die Differenz ist Ihr Eigenanteil. Bei uns sind das fünf Klassen:

Klasseim Abo je Ohr und Monattypisch für
Basis+ab 34 €ruhige Umgebung, Fernsehen, kleine Gespräche
Economy Classab 49 €Familie, Einkaufen, kleinere Gruppen
High Classab 64 €Restaurant, Verein, Beruf, Auto
Premium Classab 79 €Besprechungen, Theater, Reisen
First Classab 94 €häufig wechselnde Situationen, Musik

Die Abo-Beträge gelten nach Anrechnung des Kassenzuschusses und enthalten Wartung, Reparaturen, Batterien oder Akku und einen Verlustschutz. Beim Kauf zahlen Sie den Eigenanteil einmalig; die Kaufpreise stehen auf der Preisseite unter „Zum Kaufen“.

Ein Beispiel

Frau K. aus Elmshorn hört zu Hause gut, im Chor und beim Familienfest aber schlecht. Ein Gerät ohne Eigenanteil hilft ihr zu Hause, in der Chorprobe kaum. Sie trägt zwei Wochen ein Basis+-Gerät und zwei Wochen ein High-Class-Gerät zur Probe. Am Ende entscheidet sie sich für die High Class, 64 € je Ohr im Monat, weil sie den Chor nicht aufgeben will. Hätte sie sich für das Kassengerät entschieden, hätte sie 20 € Zuzahlung gezahlt und sonst nichts. Beides ist richtig; es hängt an Ihrem Alltag.

Was sonst noch zählt

  • Verordnung: Ohne Verordnung von der HNO-Praxis zahlt die Kasse nicht. Den Hörtest bei uns können Sie trotzdem vorher machen.
  • Sechs Jahre: Nach sechs Jahren steht Ihnen der Festbetrag erneut zu, bei einer deutlichen Verschlechterung des Gehörs auch früher.
  • Kinder und Jugendliche: höhere Festbeträge, und die Kasse übernimmt auch die Batterien.
  • Privatversicherte: Es gibt keine Zuzahlung, sondern eine Erstattung nach Tarif. Wir erstellen den Kostenvoranschlag.
  • Reparaturen: Beim Kauf innerhalb der Garantie kostenlos, danach beteiligt sich die Kasse anteilig. Im Abo sind sie enthalten.

Was wir Ihnen vorher sagen

Bevor Sie sich entscheiden, bekommen Sie von uns einen Kostenvoranschlag mit drei Zahlen: Festbetrag der Kasse, gesetzliche Zuzahlung, Ihr Eigenanteil. Keine Zahl davon ändert sich nach dem Probetragen. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin, in Glückstadt, Horst, Wedel, Barmstedt oder Itzehoe.

Der nächste Schritt

Warten Sie nicht, bis der Hörverlust Ihren Alltag spürbar einschränkt. Je früher Sie handeln, desto besser sind die Ergebnisse.

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Schlagwörter
ZuzahlungFestbetragEigenanteilKrankenkasseHörgeräte