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Hörgesundheit

Hörgeräte und Krankenkasse: Was zahlt die Versicherung?

Von Elbe Akustik Team · Lesezeit ca. 3 Minuten · 6. April 2026

Hörgeräte und Krankenkasse: Was zahlt die Versicherung?

Hörgeräteversorgung: Wer zahlt was?

Die Frage nach den Kosten ist eine der häufigsten, die wir bei Elbe Akustik hören, und eine der wichtigsten. Denn die gute Nachricht lautet: Wenn Sie einen Hörverlust haben, übernimmt Ihre Krankenkasse einen erheblichen Anteil der Kosten. Wie viel genau, hängt von Ihrer Versicherungsart und dem gewählten Hörgerät ab.

Der Weg zur Kostenübernahme: Schritt für Schritt

Bevor eine Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. HNO-Arzt aufsuchen: Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt stellt den Hörverlust fest und erstellt eine ärztliche Verordnung (Ohrenarzt-Rezept)
  2. Hörakustiker wählen: Mit der Verordnung kommen Sie zu uns. Wir führen eine detaillierte Hörmessung durch und beraten Sie
  3. Vergleichende Anpassung: Wir stellen Ihnen mindestens ein zuzahlungsfreies Gerät vor sowie Alternativen in verschiedenen Preisklassen
  4. Probetragen: Testen Sie das Gerät in Ihrem Alltag, bei uns mindestens 4 Wochen lang
  5. Entscheidung und Abwicklung: Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse

Wichtig zu wissen

Die Verordnung vom HNO-Arzt ist 6 Monate gültig. Kommen Sie am besten zeitnah nach dem HNO-Besuch zu uns, damit wir den Prozess starten können.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Rund 90 % der Deutschen sind gesetzlich versichert. Hier gelten folgende Regelungen:

Der Festbetrag

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Festbetrag pro Hörgerät. Dieser beträgt aktuell:

  • Ca. 685 € pro Ohr für Erstversorgung (Kinder und Jugendliche erhalten höhere Festbeträge)
  • Bei beidseitiger Versorgung also ca. 1.370 € insgesamt

Ihre Zuzahlung

Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 € pro Hörgerät, also 20 € bei beidseitiger Versorgung. Das ist der Mindestbetrag, den Sie auf jeden Fall selbst tragen.

Was bekommt man für die Zuzahlung von 10 €?

Für den Festbetrag erhalten Sie ein vollwertiges, modernes Hörgerät, das alle medizinischen Anforderungen erfüllt:

  • Digitale Signalverarbeitung
  • Mindestens 4 Kanäle
  • Störgeräuschunterdrückung
  • Rückkopplungsmanagement

Diese Geräte sind deutlich besser als ihr Ruf. Wir bei Elbe Akustik sorgen dafür, dass auch zuzahlungsfreie Geräte optimal an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Aufzahlung für Premium-Geräte

Wünschen Sie mehr Komfort, bessere KI-Funktionen, Bluetooth-Streaming oder Akku-Betrieb, fällt eine private Aufzahlung an. Typische Preisklassen:

KlasseAufzahlung pro OhrBesonderheiten
Basis (Festbetrag)10 €Solide Grundversorgung
Komfort300–700 €Bessere Klangqualität, mehr Kanäle
Premium800–1.500 €KI, Bluetooth, Akku, Top-Marken
High-End1.500–2.500 €Neueste Technologie, alle Features

Private Krankenversicherung (PKV)

Privat Versicherte haben es oft etwas einfacher, aber die Leistungen variieren stark je nach Tarif:

  • Vollkosten-Übernahme: Einige Tarife übernehmen die gesamten Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag
  • Prozentuale Erstattung: Andere Tarife erstatten 80–100 % der Kosten
  • Festbetrag wie GKV: Manche Basistarife orientieren sich am Festbetrag der gesetzlichen Kassen

Unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Kauf Ihren Versicherungsvertrag oder rufen Sie Ihre Versicherung an. Wir helfen Ihnen gern bei der Klärung und erstellen alle notwendigen Kostenvoranschläge.

Folgekosten: Was kommt nach dem Kauf?

Auch nach der Anschaffung fallen Kosten an, die allerdings größtenteils von den Kassen übernommen werden:

  • Reparaturen: Innerhalb der Garantiezeit kostenfrei, danach anteilig von der Kasse
  • Neuversorgung: Alle 6 Jahre haben Sie Anspruch auf neue Hörgeräte (bei nachweisbarer Verschlechterung auch früher)
  • Wartung und Reinigung: Bei Elbe Akustik kostenlos: solange Sie Ihre Geräte bei uns gekauft haben
  • Batterien/Akkus: Gesetzliche Kassen bezuschussen Batterien mit einem Pauschalbetrag

Wie Elbe Akustik Ihnen hilft

Wir wissen, dass der Papierkram rund um die Kostenübernahme überwältigend sein kann. Deshalb übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie:

  • Erstellung aller Kostenvoranschläge
  • Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
  • Beratung zu Ihrem individuellen Anspruch
  • Unterstützung bei Widersprüchen (falls die Kasse eine Leistung ablehnt)

Unser Team in allen fünf Filialen (Glückstadt, Horst, Wedel, Barmstedt und Itzehoe) ist mit den Abläufen bestens vertraut.

Nächster Schritt: Kostenlose Beratung

Lassen Sie sich unverbindlich beraten, welche Kosten auf Sie zukommen und welches Hörgerät am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passt.

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin, wir kümmern uns um den Rest.

Der nächste Schritt

Warten Sie nicht, bis der Hörverlust Ihren Alltag spürbar einschränkt. Je früher Sie handeln, desto besser sind die Ergebnisse.

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Schlagwörter
KrankenkasseKostenübernahmeZuzahlungVersicherungHörgeräte